Was LEIBNITZ AKTUELL bereits am 8. Juli 2020 auf der Website vermutet hat, wird wohl heute bei der Sitzung der Landeswahlbehörde offiziell bestätigt: In der südsteirischen Bezirkshauptstadt muss, wie in zwei anderen Kommunen des Bezirkes Leibnitz auch, voraussichtlich Mitte November neuerlich gewählt werden!
Gemeinderatswahl im Bezirk Leibnitz nicht zu Ende
Obwohl die Landeswahlbehörde in der Grazer Burg erst heute, Montag, dem 21. September 2020 in ihrer Sitzung über die Einsprüche gegen die Gemeinderatswahl vom 28. Juni entscheiden wird, ist bereits vorige Woche bekannt geworden, dass in den Gemeinden Leibnitz, St. Andrä-Höch und Wildon den Einsprüchen stattgegeben werden soll.
Warum Neuwahlen in Leibnitz?
In Leibnitz hatten nämlich nach dem coronabedingt verschobenen Urnengang die ÖVP und das Bürgerforum die zahlenmäßige Feststellung der Wahlkarten beeinsprucht. Bei der Wahl zurück an den Start geht es, wenn einerseits die Prüfung der Landeswahlbehörde ergibt, dass die behauptete Rechtswidrigkeit vorliegt, nämlich ein Fehler in der Dokumentation der Wahlkarten. Andererseits muss es ferner bei Berücksichtigung der fehlenden Wahlkartenstimmen zu einer Mandatsverschiebung kommen. Der Fehler muss also zu einer Änderung des Wahlergebnisses führen. Je nach Berechnungsmethode hätte entweder die SPÖ oder das Bürgerforum ein Mandat dazugewonnen, wenn die nun fehlenden Wahlkartenstimmen für die SPÖ oder das Bürgerforum abgegeben worden wären. Dem Bürgerforum Leibnitz fehlten nach der Auszählung am 28. Juni 2020 lediglich drei Stimmen auf ein zweites Mandat. Da die Lücke in der Niederschrift Briefwahlkarten betrifft, die ja keinem bestimmten Wahlsprengel zuzuordnen sind, muss jetzt die Wiederholung der Gemeinderatswahl im gesamten Gemeindegebiet, und nicht nur in einem Sprengel von Leibnitz durchgeführt werden.
Wann wird gewählt?
Unter Berücksichtigung des notwendigen Fristenlaufes ist mit einem Wahltermin Mitte November zu rechnen. Voraussetzung dafür ist noch der entsprechende Beschluss der Landeswahlbehörde, dass den Wahlanfechtungen stattgegeben wird. In der Folge ein Beschluss der Landesregierung und die Ausschreibung der Wiederholung der Gemeinderatswahl unter Einhaltung der im Wahlrecht vorgesehenen Fristen. Es müssen ja neue Briefwahlkarten und Stimmzettel gedruckt werden, was Zeit in Anspruch nimmt.
Wer ist wahlbrechtigt?
Wahlberechtigt sind allerdings nur jene Gemeindebürger, die bereits bei der Wahl am 22. März bzw. 28. Juni in Leibnitz wahlberechtigt waren und in der Wählerevdidenz verzeichnet sind. Dass sind jene Personen, die zum Stichtag Anfäng Jänner 2020 in Leibnitz Ihren Hauptwohnsitz hatten und bis zum ursprünglichen Wahltag, dem 22. März, das 16. Lebensjahr vollendet haben. Inzwischen 16 Jahre alt gewordene Jungbürger oder neu nach Leibnitz gezogene Bürger sind nicht wahlberechtigt.
Erste Reaktion von Bgm. Leitenberger
„Wir werden nach Erhalt des Bescheids weitere Schritte prüfen, um der Bevölkerung eine neuerliche Wahl zu ersparen“, meldet sich Bgm. Leitenberger zu Wort. Es gehe, so Bgm. Leitenberger, um lediglich 10 Stimmen. „Bei unseren internen Berechnungen könnten sogar wir als SPÖ ein Mandat dazu gewinnen. Bei keiner Berechnung würde die ÖVP ein Mandat dazugewinnen. Der ÖVP geht es nur um eine Neuwahl“, kritisiert der Bürgermeister.
„Ich bin enttäuscht über die Vorgangsweise der Landeswahlbehörde. Vertrauliche und nicht öffentliche Informationen wurden vor der Sitzung der Landeswahlbehörde an die Öffentlichkeit gespielt. Das ist für mich eine Beeinflussung der Mitglieder in der Landeswahlbehörde. Diese Vorgangsweise verunsichert zusätzlich auch noch unsere Bevölkerung. Auch deshalb müssen wir den Beschluss der Wahlbehörde prüfen lassen“, betont Bgm. Leitenberger.
Stellungnahme der ÖVP Leibnitz
Bei der ÖVP Leibnitz weißt man ausdrücklich darauf hin, dass auch in Krisenzeiten demokratische Regeln einzuhalten sind. „Darüber kann – und darf – sich keine Partei in Österreich hinwegsetzen“, betont Vizebgm. Gerald Hofer. Er betont, dass für die ÖVP Stadtpartei Leibnitz die Leibnitzer Bevölkerung immer an erster Stelle stehe.
„Die Fehler von Bgm. Leitenberger, sowie der SPÖ Leibnitz, zwingen die Landeswahlbehörde (laut Zeitungsmeldungen) nun zu einer Neuwahl. Wir hätten eine Entschuldigung von Bgm. Leitenberger gegenüber der Bevölkerung erwartet, stattdessen wird hier mit bösartigen Unterstellungen das politische Klima vergiftet“, entgegnen Vizebgm. Hofer, Berndt Hamböck & Co., die die Attacke der Landeswahlbehörde für „ein weiteres, schwerwiegendes, demokratisches Fehlverhalten“ von Bgm. Leitenberger halten.
Für eine sicherlich brisante und „heiße“ öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montag, dem 28. September 2020 um 18 Uhr im Kulturzentrum Leibnitz (Hugo-Wolf-Saal), Kaspar-Harb-Gasse 4, dürfte damit gesorgt sein.