Am 28. Juni wird die ausgesetzte Gemeinderatswahl in der Steiermark fortgesetzt. Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu verringern, werden zahlreiche Maßnahmen für eine sichere Stimmabgabe getroffen, wie wir am Beispiel der Marktgemeinde Wagna zeigen.

33.480 Steirerinnen und Steirer – 2.813 Personen aus dem Bezirk Leibnitz – haben bei der vorgezogenen Stimmabgabe am 13. März 2020 bereits gewählt. Bis zum 25. März wurden in der Steiermark 92.990 Wahlkarten beantragt, 7.989 davon im Bezirk Leibnitz.

Alle wahlberechtigten Steirerinnen und Steirer, die weder zum vorgezogenen Termin noch per Wahlkarte bereits ihre Stimme abgegeben haben, sind am Sonntag dazu aufgerufen.

Wahl per Wahlkarte noch möglich

Wahlkarten können persönlich in den Gemeindeämtern noch bis Freitag, den 26. Juni um 12 Uhr, beantragt werden. Die Abgabe kann per Post oder ebenfalls persönlich im jeweiligen Gemeindeamt erfolgen. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte den Postweg bedenken. Es können nur Wahlkarten berücksichtigt werden, die rechtzeitig bis zum Schließen des letzten Wahllokals am Sonntag eingetroffen sind.

Sichere, persönliche Stimmabgabe am Wahltag

Die ersten Wahllokale öffnen um 7 Uhr, die letzten schließen um 14.30 Uhr. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, haben viele Gemeinden ihre Wahlzeiten verlängert und Wahllokale zum Teil verlegt. Aktuell gültige Informationen darüber haben die Steirerinnen und Steirer mit der amtlichen Wahlinformation erhalten. Für die Stimmabgabe selbst wurde seitens der Landeswahlbehörde ein Hygiene-Leitfaden ausgearbeitet.

Sowohl an Wählerinnen und Wähler, als auch an Wahlbehörden wurden Empfehlungen gerichtet. So sind die Wahlbehörden u.a. angehalten, eine größere Anzahl von wählenden Personen im Wahllokal zu vermeiden, um den Abstand von einem Meter gewährleisten zu können. Auch sollen Tisch- bzw. Stehpultflächen in der Wahlzelle regelmäßig desinfiziert werden und die Wahlurne ist möglichst so zu platzieren, dass ein nahes Aufeinandertreffen jener Person, die ihre Stimme bereits abgegeben hat und aus der Wahlzelle tritt und jener Person, deren Identität festgestellt wird bzw. der die Wahlunterlagen ausgehändigt werden, weitgehend vermieden wird.

Marktgemeinde Wagna ist bestens vorbereitet

Die Marktgemeinde Wagna zeigt vor, wie ein sicheres Wählen möglich gemacht wird und informiert ihre Bürgerinnen und Bürger auf Facebook und ihrer Website: „Die Wahlbehörden werden dafür Sorge tragen, dass die Abstandsregeln sicher eingehalten und dass die Wahlkabinen in kurzen zeitlichen Abständen desinfiziert werden. Außerdem ist jedes Wahllokal mit MNS-Masken, Einweghandschuhen, verschiedensten Desinfektionsmitteln und Einweg-Schreibmaterial ausgestattet. Zwischen den Mitgliedern der Wahlbehörden und den Wählerinnen und Wählern werden Plexiglas-Wände als weitere Hygienemaßnahme dienen.“

Ein Blick in eine der Wahlbehörden zeigt, dass die Gemeinde unter Bürgermeister Peter Stradner bestens für einen sicheren Wahlgang gerüstet ist. „Wählen ist das wichtigste Recht in einer Demokratie. In dieser besonderen Zeit muss es unsere Aufgabe sein, dieses Recht und die Gesundheit unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen“, betont Bgm. Stradner.

Folgende Empfehlungen sind an die Wählerinnen und Wähler gerichtet:

  • Vor und in dem Wahllokal sind Ansammlungen zu vermeiden und eine dauerhafte Distanz von einem Meter zwischen sich und einer anderen Person einzuhalten.
  • Vor Eintritt in das Gebäude des Wahllokales und während des gesamten Aufenthaltes darin soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Die Hände sollen bei Betreten des Wahllokales mit den bereitgestellten Mitteln desinfiziert werden.
  • Beim Husten oder Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt zu halten und ist das Papiertaschentuch sofort zu entsorgen.
  • Es wird empfohlen, den amtlichen Lichtbildausweis bzw. die amtliche Urkunde zur Identitätsfeststellung so bereitzuhalten, dass ein Kontakt mit dem Wahlbehördenmitglied vermieden werden kann (z.B .Aufschlagen der entsprechenden Seite im Reisepass).
  • Es ist aus hygienischen Gründen vorgesehen, dass zur Stimmabgabe ein eigenes Schreibgerät (Kugelschreiber, Bleistift, Filzstift etc.) mitzubringen ist. Sollte ein solches Schreibgerät nicht mitgebracht werden, wird im Wahllokal ein Einwegschreibgerät zur Verfügung gestellt.
  • Sobald die Stimme abgegeben und das Wahlkuvert in die Wahlurne geworfen wurde, ist das Wahllokal sofort zu verlassen. Es wird empfohlen, auch das Gebäude des Wahllokales unmittelbar zu verlassen.

+++ Hier der vollständige Hygiene-Leitfaden zur Gemeinderatswahl +++

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