Zu einer Pressekonferenz hat Bgm. Helmut Walch am Dienstag, dem 6. Oktober 2020 nicht nur Vertreter der Medien, sondern auch der wahlwerbenden Wildoner Parteien und Gruppen zum Thema „Wahlwiederholung der Gemeinderatswahl“ in das Schloss Wildon eingeladen.
Wahlwiederholung wegen Rechtswidrigkeiten
Obwohl die Marktgemeinde Wildon zu jenen steirischen Gemeinden gehört, die am 15. November die Gemeinderatswahl vom 28. Juni wegen von der Landeswahlbehörde festgestellten Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens wiederholen muss, war das Interesse an Aufklärung offenbar gering. Denn es waren nur zwei Medienvertreter und neben Bgm. Walch (l. im Bild) „nur“ Mag. Josef Hirschmann (r.) und Rosemarie Schauer von der wahlwerbenden Partei „Projekt Wildon“, ProW“), die die Wahl angefochten hatte, der Einladung gefolgt. „Ich habe alle Fraktionen zum heutigen Termin um 11 Uhr in das Schloss Wildon eingeladen“, betont Bgm. Helmut Walch.
Information der Öffentlichkeit
Der Bürgermeister begründete die Einberufung der Pressekonferenz damit, „die Öffentlichkeit über die Hintergründe und die tatsächlichen Vorkommnisse, die zu dieser Entscheidung der Landeswahlbehörde geführt haben“, informieren zu wollen.
„Ich möchte etwas richtig stellen! Ich bin 27 Jahre in der Gemeindepolitik tätig und habe etliche Wahlen erlebt. Ich habe alles gleich gemacht, wie vorher. Dass es eine eigene Behörde gibt, die die Stimmen auszählt, war mir nicht bewusst. Ich habe keine dementsprechenden Unterlagen vom Land bekommen und hoffe, nun eine Schulung zu bekommen. In keiner Schulungsunterlage steht, entgegen einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, dass Stimmzettel nicht gefaltet werden dürfen, wie es im Sprengel Stocking der Fall war“, betont Bgm. Helmut Walch.
Falsche Behörde zählte Wahlkarten
Die aus Wahlleiter, Wahlleiter-Stellvertreter, Vertretern von SPÖ, „Blauen“ und „Grünen“ bestehende „Hauptwahlbehörde“ habe sich, so Bgm. Walch um etwa 10 Uhr getroffen. „Ich bin überrascht, dass das die falsche Behörde für die Zählung der Wahlkarten ist. Wenn wir später die 1038 Wahlkuverts ausgewertet hätten, wären wir erst um 20 Uhr fertig gewesen. Aber es gab die Vorgabe, bis 16 oder 17 Uhr das Ergebnis zu haben und nach Leibnitz abzuliefern“, verteidigt sich Bgm. Walch.
Stellungnahme von BH Dr. Manfred Walch
Mittlerweile hat sich Bezirkshauptmann Dr. Manfred Walch zu Wort gemeldet und uns folgende Stellungnahme übermittelt: „Bezugnehmend auf das Zitat im Presse-Artikel `Geringes Interesse für Aufklärung der Wahlwiederholung in Wildon`„Aber es gab die Vorgabe, bis 16 oder 17 Uhr das Ergebnis zu haben und nach Leibnitz abzuliefern.“ wird festgehalten: Weder im Schreiben der Landeswahlbehörde vom 17.06.2020 (Gemeinderatswahlen am Ersatz-Wahltag 28. Juni 2020; Durchführungserlass) noch im E-Mail der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 19.06.2020 (Gemeinderatswahl 2020 – Hinweise auf die Sofortmeldungen) gab es für die Gemeinden Vorgaben bezüglich einer Uhrzeit für die Sofortmeldung am Wahltag.“
Fehler aus Unwissenheit
„Die Hauptwahlbehörde darf nicht im Sprengel tätig sein. Das war aus Unwissenheit von mir ein Fehler. Am 15. November entscheidet die Bevölkerung, wer die Geschicke der Gemeinde leitet“, gibt sich Bgm. Walch selbstkritisch. Mit anderen Worten: Die Gemeindewahlbehörde darf nur dann Wahlkarten auszählen, wenn sie gleichzeitig als Sprengelwahlbehörde wirkt, was jedoch in Wildon nicht der Fall war.
„Nachschulung angebracht“
„Wichtig zu sagen ist, dass die Anfechtung von ProW bereits am 11. Juli eingelangt ist und nicht am Schluss der Anfechtungsfrist. Als Kontrollpartei geht es uns nicht um eine Verbesserung unseres Stimmenanteils, sondern darum, dass in Zukunft unkorrekte Handlungen vermieden werden Aus den Vorkommnissen erscheint eine Nachschulung der tätigen Personen angebracht“, entgegnet Mag. Josef Hirschmann, seiner Meinung nach anderslautenden Nachrichten. Er wolle festhalten, so Hirschmann, dass die Gemeinde Wildon nun neu wählen müsse, weil die Gemeindewahlbehörde die Aufgabe einer Sprengelwahlbehörde bei der Auszählung der Briefwahlstimmen übernommen habe. Nach der Gemeindewahlordnung hätte nämlich vielmehr einer der sechs Wahlsprengel von Wildon, und nicht die dafür gar nicht zuständige Gemeindewahlbehörde, die Briefwahlkarten auszuzählen gehabt.
Rechtswidrige Faltung der Stimmzettel
In Stocking waren aufgrund der Faltung von Stimmzetteln auf der Vorderseite nicht alle Wahlparteien in gleicher Weise erkennbar, was nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes rechtswidrig ist.
„Das betrifft in diesem Fall meinen Sohn Mag. Johann Hirschmann. Wenn die Wahlanfechtung nur mit der Faltung der Stimmzettel zu tun gehabt hätte, wäre es nur im Wahlsprengel Stockung zu einer Wahlwiederholung gekommen, hat mir nach einem Telefonat Hofrat Mag. Dr. Manfred Kindermann von der Landeswahlbehörde Steiermark versichert“, so Mag. Hirschmann, der damit dem in einer Aussendung der ÖVP erhobenen „Hauptgrund für die Wahlanfechtung in der rechtswidrigen Faltung des Stimmzettels“ entkräften will.
Hirschmann wehrt sich auch gegen den Vorwurf, ProW sei Schuld, dass es angesichts der Wahlwiederholung zu einer Geldverschwendung komme. „Auch ich bin vom Ergebnis der Landeswahlbehörde überrascht. ProW macht nur vom gesetzlichen Recht Gebrauch, Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens, die man sich nicht gefallen lassen kann, von der Landeswahlbehörde prüfen zu lassen. Ich bin nicht für die Wahlwiederholung verantwortlich. Die Verantwortung für die Wahlwiederholung trägt die Landeswahlbehörde, die nach ausführlicher Prüfung zum Ergebnis gekommen ist, dass eine Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens vorliegt“, gibt sich Hirschmann kämpferisch.
Eigentlicher Grund für die Wahlwiederholung
Aus dem Bescheid der Landeswahlbehörde geht hervor, das die Rechtswidrigkeit darüber hinaus auch auf das Wahlergebnis von Einfluss gewesen sei. Das ist dann der Fall, wenn die Gemeindewahlbehörde im konkreten Fall ihren gesetzlichen Wirkungskreis nicht eingehalten hat. Wesentliche Teile der Abwicklung der Wahl, die Auszählung der Wahlkarten, wurden einer unzuständigen Wahlbehörde, in diesem Fall der Gemeindewahlbehörde, überantwortet. „Damit war (mit) zu bedenken, dass diese unzuständige Wahlbehörde nicht nur für die Auszählung von über 1.000 Wahlkarten, sondern auch für eine nicht erklärbare Differenz bei der Ergebnisermittlung von 9 Stimmen verantwortlich zeichnete“, wie im Bescheid der Landeswahlbehörde nachzulesen ist.