Bürgermeister Helmut Leitenberger und SPÖ-Stadtparteiobmann Beppo Muchitsch luden am Freitag zu einer Pressekonferenz anlässlich des Bescheids der Landeswahlbehörde, wonach nach einem Einspruch von ÖVP und Bürgerforum die Gemeinderatswahl vom 28. Juni wiederholt werden muss. Jetzt sei es wichtig, die Bevölkerung aufzuklären und keine Falschbehauptungen zu verbreiten.

Bürgermeister Helmut Leitenberger betonte eingangs, dass er das demokratische Recht einer Beanspruchung einer Wahlwiederholung niemals in Frage stellen würde, der Einspruch seitens der ÖVP für ihn allerdings sehr überraschend kommen würde. Immerhin hätten am Wahlabend alle Mitglieder der Wahlkommission die Wahl für beendet und richtig erklärt. Gleichzeitig räumt er ein, dass die Entscheidung der Landeswahlbehörde zur Kenntnis und ernst zu nehmen sei: „Ja, es ist ein Fehler in der Niederschrift passiert, ein Protokollierungsfehler. Ich nehme den Bescheid sehr ernst.“ 

Vehement zurückweisen möchte der Leibnitzer Bürgermeister allerdings den Vorwurf seitens der ÖVP, er sei bei der Auszählung anwesend gewesen und habe Druck auf die WahlmitarbeiterInnen ausgeübt. „Ich habe keinen Druck auf die Wahlkommission ausgeübt. Ich war an der Auszählung zu keinem Zeitpunkt beteiligt und habe definitiv keinen Einfluss ausgeübt.“ Auch Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der Stadtgemeinde, wonach ihnen politisches Handeln unterstellt wird, weist er aufs Schärfste zurück. „Auf der Gemeinderatsliste der SPÖ steht kein einziger Beschäftigter der Stadtgemeinde.“

Schuldzuweisungen sind fehl am Platz

 „Das Verhalten der ÖVP ist für mich unerklärlich. Zuerst wird das Ergebnis akzeptiert und dann drei Tage später beim Land Einspruch erhoben. Noch dazu aber unseren Bürgermeister zu beschuldigen, Einfluss genommen zu haben, ist für mich nicht zu verantworten“, betonte Beppo Muchitsch. Das habe Bürgermeister Leitenberger nicht verdient, auch Schuldzuweisungen an Wahlhelfer und Mitarbeiter des Rathauses seien völlig fehl am Platz.

Aller Emotionen zum Trotz sind sich NRAbg. Muchitsch und Bgm. Leitenberger aber einig, dass nun entscheidend sei, das Vertrauen der WählerInnen zurückzugewinnen. „Ich würde mir wünschen, dass wir alle einen Schlussstrich ziehen und die Wahl so gut als möglich und ohne Schmutzwäsche abwickeln. Vor allem müssen wir versuchen, eine gute Wahlbeteiligung zu erreichen“, so Leitenberger abschließend. Für die Wahl, die voraussichtlich am 15. November stattfinden wird, wünscht er sich, seine Mandate zu halten, um weitere fünf Jahre gut für die Stadt arbeiten zu können. 

Die Hintergründe

Wie berichtet hat die Landeswahlbehörde Anfang der Woche entschieden, dass in insgesamt fünf Gemeinden im Bezirk Leibnitz, darunter auch in der Bezirkshauptstadt, eine Wahlwiederholung stattfinden muss. Im Bescheid der Behörde wurde festgestellt, dass es in der Stadtgemeinde Leibnitz „eine unerklärliche Abweichung zwischen den am Wahltag übergebenen Wahlkarten (verschlossenen Kuverts) und der bei der Auszählung gezählten Anzahl an Stimmzetteln“ gab.

Konkret handelte es sich um eine Differenz von 10 Stimmen (insgesamt wurden 1.749 Stimmen angegeben), für die 10 Kuverts zu wenig vorhanden waren. „Weil nicht fest steht, wo der Fehler passiert ist, nämlich bei der Auszählung der Stimmzettel oder bei der Übergabe der Wahlkarten samt Stimmzetteln, muss die gesamte Wahl wiederholt werden und nicht nur neu ausgezählt.“

Mandatsverschiebung theoretisch möglich

Die Landeswahlbehörde hat eine theoretische Verschiebung aller erfassten Stimmen berechnet. Legt man bei der Wahlzahlberechnung die Reduzierung von 10 gültigen Stimmen in verschiedenen Varianten zugrunde, so ergeben sich drei Varianten einer Mandatsverschiebung, wobei sich jede der drei Varianten zum Nachteil der GRÜNEN auswirken würde. In zwei Varianten würden die GRÜNEN ein Mandat an das Bürgerforum verlieren, bei der dritten Variante an die SPÖ.

Am Wahltag wurden seitens der zuständigen Sprengelwahlbehörde, der vier stimmberechtige Mitglieder der ÖVP, zwei der SPÖ, eines der FPÖ und eines der GRÜNEN angehören, zwar Unstimmigkeiten festgestellt und die Stimmzettel daher mehrmals nachgezählt, ein Fehler im Protokoll aber nicht vermerkt. Die Wahlhandlung wurde am Wahlabend letztendlich von allen BeisitzerInnen und ErsatzbeisitzerInnen mittels Unterschrift für beendet und richtig befunden. Am darauffolgenden Montag wurde seitens des Bürgerforums und am Mittwoch seitens der ÖVP Einspruch erhoben.

„Jede Spekulation über eine Abweichung der Anzahl von abgegebenen Stimmzetteln (egal ob zu viele – wie in Leibnitz – oder zu wenig) und welche Partei davon betroffen sein könnte, ist aber lt. Verfassungsgerichtshof auszuschließen. Weil nicht fest steht, wo der Fehler passiert ist, nämlich bei der Auszählung der Stimmzettel oder bei der Übergabe der Wahlkarten samt Stimmzetteln, muss die gesamte Wahl wiederholt werden und nicht nur neu ausgezählt“, so die Begründung der Landeswahlbehörde für die Wahlwiederholung in Leibnitz.

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