ÖAAB-FCG Steiermark: Versicherungsschutz für E-Scooter-Pendler:innen notwendig
- la6098
- 14. Aug.
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Von den Straßen und Gehwegen in Graz und Leibnitz sind sie nicht mehr wegzudenken: E-Scooter. Auch für Pendler:innen stellen sie eine willkommene Alternative zu Fahrrad oder Auto dar. Doch wer mit E-Scootern zur Arbeit fährt, begibt sich derzeit in eine gefährliche Versicherungslücke.
Immer mehr Arbeitnehmer:innen, vor allem in Städten, setzen auf E-Scooter: schnell, klimafreundlich, flexibel. Allerdings: Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, wenn für den Arbeitsweg ein „Spiel- und Sportgerät“ verwendet wird und der Unfall auf die Bauart des E-Scooters zurückzuführen ist – etwa wegen kleiner Räder, instabiler Fahrweise oder Bodenunebenheiten. Der Oberste Gerichtshof spricht von einer „dem E-Scooter immanenten Gefahr“ – in diesen Fällen werden Leistungen verweigert.
„Es ist absurd: Wer mit dem Auto oder Fahrrad zur Arbeit fährt, ist geschützt – wer mit dem E-Scooter fährt und stürzt, fällt doppelt hart. Diese Sonderbehandlung ist unlogisch. Arbeitsweg ist Arbeitsweg. Diese Versicherungslücke muss geschlossen werden“, warnt FCG-Landesvorsitzender und AK-Vorstandsmitglied Guido Mauerhofer.
Für ÖAAB-FCG-Fraktionsvorsitzenden Lukas Tödling ist klar: „E-Scooter sind im urbanen Raum oft eine praktische Möglichkeit, den Weg zur Arbeit zurückzulegen. Moderne und umweltfreundliche Mobilität darf nicht mit Rechtsunsicherheit und fehlendem Schutz bestraft werden!“
Die ÖVP-Gewerkschafter in der Arbeiterkammer fordern daher die Bundesregierung auf, umgehend die Gleichstellung von E-Scooter-Fahrer:innen beim Unfallversicherungsschutz sicherzustellen. „Jeder Unfall muss gleich gut abgesichert sein“, so Mauerhofer und Tödling abschließend.
Fotocredits: ÖAAB-FCG





