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Österreichs Landeshauptleute berieten über aktuelle Themen


Landeshauptleute-Konferenz in St. Pölten: LH Peter Kaiser, LH Thomas Stelzer, LH Markus Wallner, Bgm. Michael Ludwig, Gastgeberin LH Johanna Mikl-Leitner, LH Wilfried Haslauer, LH Christopher Drexler, LH Hans Peter Doskozil und LH Anton Mattle (v.l.) Foto: Land NÖ/NLK Pfeiffer


Bei der Landeshauptleutekonferenz drehte sich in St. Pölten alles um aktuelle Schwerpunktthemen wie das leistbare Wohnen, die Waldbrandbekämpfung oder die Blackout-Vorsorge.


LH Drexler mit Gastgeberin LH Mikl-Leitner sowie LH Wallner und LH Kaiser in St. Pölten. Foto: Land NÖ/NLK Pfeiffer


Landeshauptmann Christopher Drexler nahm am 3. April 2024 an der Konferenz der Landeshauptleute teil. Das Treffen fand auf Einladung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, der aktuellen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, im Landhaus in St. Pölten statt.


Themen der Beratungen


Wichtige Themen bei den Beratungen der Landeshauptleute waren etwa die Stärkung des Ehrenamts und Freiwilligenwesens, der Bürokratieabbau insbesondere auf europäischer Ebene, der Kampf gegen Antisemitismus, die Senkung des strengen Schutzstatus des Wolfs und der rasche Strom-Netzausbau sowie die Verfahrensbeschleunigung im Bereich erneuerbarer Energie.

Außerdem ging es um das leistbare Wohnen – insbesondere die Möglichkeit für junge Menschen, sich Eigentum schaffen zu können. Auf Antrag von Landeshauptmann Christopher Drexler wurden Beschlüsse über die Absicherung der Finanzierung der Waldbrandbekämpfung sowie zu weiteren Maßnahmen für die Blackout-Vorsorge gefasst.


Einstimmig gegen KIM-Verordnung & für Abgabenreduktion


Der erstmalige Erwerb von Eigenheimen wird durch die strengen Vorgaben der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) erschwert bzw. oftmals verunmöglicht. Die Landeshauptleutekonferenz hat sich bereits mehrfach mit der KIM-V und ihren negativen Auswirkungen insbesondere auf die Wohnbaufinanzierung, die Bau- und die Bankenbranche beschäftigt. Denn nach wie vor führen die strengen Vorgaben der KIM-V dazu, dass vermehrt Darlehen im Ausland aufgenommen werden. So sind Wohnkredite in Deutschland beispielsweise deutlich einfacher zu finanzieren.

Aber auch Abgabenregelungen stehen einem leistbaren Erwerb von Eigenheimen vielfach entgegen und es fehlen steuerliche Entlastungsmaßnahmen.

Die Landeshauptleutekonferenz fordert daher die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung rasch aufgehoben wird; dass eine Änderung des Gerichtsgebührengesetzes ausgearbeitet werden soll, wonach die Eintragungsgebühr zum Erwerb des Eigentums beim erstmaligen Eigentumserwerb unbefristet entfällt. Der Freibetrag soll jedenfalls höher als 500.000 Euro sein und die Zeitdauer des verpflichtenden Hauptwohnsitzes an dem neuen Eigentum weniger als fünf Jahre betragen; dass steuerliche Entlastungsmaßnahmen, wie etwa eine unbürokratische Absetzbarkeit von Kreditzinsen für Wohnraumschaffung überlegt werden soll und diesbezüglich Verhandlungen zwischen den Gebietskörperschaften aufgenommen werden sollen.


"Kreditvergabe für die Private gänzlich neu aufsetzten!"


„Wir unternehmen einen neuerlichen Anlauf, die Finanzmarktaufsicht davon zu überzeugen, dass die KIM-Verordnung – die die Kreditvergabe für die private Wohnraumfinanzierung nahezu verunmöglicht – endlich Geschichte sein und gänzlich neu aufgesetzt werden muss. Was hier zuletzt nachgebessert wurde, sind maximal kleine Schräubchen – das reicht bei weitem nicht aus. Das ist unverändert eine Regel der Entmündigung und des Perspektivenraubs! Wir müssen den Menschen in unserem Land wieder mehr Gestaltungsmöglichkeit zurückgeben. Wenn sich, das Gefühl festsetzt, man kann sich trotz harter Arbeit und gutem Lohn nichts mehr leisten, dann stecken wir in einer durch Überregulierung geschaffenen Sackgasse, die wir dringend auflösen müssen“, so LH Drexler.


Blackout-Vorsorge: Notstrom für ORS-Sendeanlagen


Der ORF ist als öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Österreich das wichtigste Medium, um die Bevölkerung im Krisen- und Katastrophenfall mit lagerelevanten Informationen zu versorgen. Die Rundfunkübertragungen des ORF werden über Sendeanlagen vorgenommen, die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) gehören. Diese Gesellschaft befindet sich im Mehrheitseigentum des ORF. Nach Angaben des ORF und seiner Tochtergesellschaft sind diese Sendeanlagen weitestgehend notstromversorgt, sodass 97 Prozent der österreichischen Bevölkerung im Falle eines Blackouts im Wege des ORF-Rundfunkprogramms erreicht werden können.


Auf Antrag der Steiermark hat die Landeshauptleutekonferenz den Bund einstimmig aufgefordert, im Wege des ORF auf dessen Tochtergesellschaft ORS einzuwirken, damit auch jene Repeaterstationen für zumindest 72 Stunden notstromversorgt werden, deren Funktionsfähigkeit für eine flächendeckende Versorgung der österreichischen Bevölkerung im Falle eines Blackouts zwingend erforderlich ist.

Außerdem Teil des Beschlusses ist, dass der Versorgungsauftrag des ORF gegebenenfalls durch die Vorlage einer Novelle des ORF-Gesetzes so nachzuschärfen ist, dass ein eindeutiger gesetzlicher Auftrag zur Umsetzung aller technischen Maßnahmen zum flächendeckenden Empfang des ORF-Rundfunkprogramms unter Blackoutbedingungen in allen Teilen Österreichs erteilt wird. 


„Der große Stromausfall in den Bezirken Murau und Murtal hat einige Lehren für die Blackout-Vorsorge mit sich gebracht. Wir haben gesehen, wo wir nachbessern müssen und arbeiten seither laufend daran. In einigen Fällen sind wir aber auch auf Partner angewiesen. Deshalb ist dieser einstimmige Beschluss der Landeshauptleute so wichtig für die Blackout-Vorsorge in ganz Österreich“, so der steirische Landeshauptmann.


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