
Für die am 9. Juni 2024 stattfindende EU-Wahl können Wahlkarten schriftlich noch bis Mittwoch, dem 5. Juni 2024 beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Persönlich ist das noch bis zum Freitag, dem 7. Juni 2024, bei einem Besuch im Wahlreferat des jeweiligen Gemeindeamtes bis 12 Uhr möglich.
"Gib dem Briefkasten deine Stimme!"
Schriftliche Anträge sind online zu stellen. Eine schriftlich beantragte Wahlkarte wird dem Wahlberechtigten an die Zustelladresse per Einschreiben zugesendet. Ausgenommen von der eingeschriebenen Zusendung sind nur Anträge mit einer ID Austria. Wird eine Wahlkarte jedoch nach Mittwoch, de dem 4. Juni 2024 beantragt, ist die rechtzeitige Zustellung per Post natürlich nicht auf jedem Fall gewährleistet. Die Wahlbehörde empfiehlt daher in einem solchen Fall, die Wahlkarte persönlich im Wahlreferat abzuholen.
Persönlicher Antrag
Persönlich können Wahlkarten noch bis Freitag, 12 Uhr, beantragt werden. In diesem Fall besteht auch gleich die Möglichkeit sofort zu wählten. Meist stehen dafür abgeschirmte Bereiche zur Verfügung. Mit der Wahlkarte ist es dann zulässig, in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich oder auch per Briefwahl seine Stimme abzugeben.
Wer am Wahltag, dem 9. Juni 2024, seine Wohnung nicht verlassen kann, hat immer die Gelegenheit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl zu wählen oder kurzfristig den Besuch einer mobilen Wahlkommission anzufordern. Voraussetzung dafür ist, dass eine Wahlkarte bis spätestens Freitag, dem7. Juni 2024, 12 Uhr, beantragt wird. Die schriftlich beantragte Wahlkarte darf bis Freitag, dem 7. Juni 2024, 12 Uhr, auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
Wahlkarte unbedingt unterschreiben!
Man kann gleich nach dem Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl seine Stimme abgeben. Zu beachten ist allerdings, dass man auf der Wahlkarte mit der Unterschrift bestätigen muss, dass der amtliche Stimmzettel selbst, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.
Weitere wichtige Fristen
Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen, entweder per Post, per Boten oder durch persönliche Abgabe. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
Neue Wahllokale
Bei der Europawahl sind erstmals alle Wahlstandorte barrierefrei erreichbar! Um diese Verbesserungen zu ermöglichen, mussten jedoch einige Wahllokale verlegt werden. Informieren Sie sich daher bitte unbedingt über Ihr eventuell neues zuständiges Wahllokal. Die Adresse ist in der „Amtlichen Wahlinformation“, die jedem Wahlberechtigten zugesandt wurde, nachzulesen.