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Leibnitzer Stadtrat erhebt nach jüngster Baumfällung Vorwürfe

Aktualisiert: 24. Jan.



Stadtrat Walter Lesky rechts (im Bild mit GR Johann Krassnig bei der Übergabe der jüngsten SÖBA-Petition, die die Ausrufung des Klimanotstandes in Leibnitz verlangt) widerspricht Wortmeldungen zur Fällung eines alten Kastanienbaumes in Leibnitz.


Nach wie vor noch immer nicht zur Ruhe kommen Diskussionen und heftige Wortmeldungen nach dem Fällen eines über 100 Jahre alten Kastanienbaumes in der Leibnitzer Grazer-Gasse. Die Wogen noch immer hoch gehen lassen Aussagen, die zuletzt von Stadtrat Walter Lesky ("Die Grünen") in einer Presseaussendung kritisiert und widersprochen werden.


"Grüner" Stadtrat meldet sich zu Wort


LEIBNITZ AKTUELL gegenüber erklärte ja Bgm. Michael Schumacher, dass es ihm persönlich leid tue, dass der Baum gefällt worden sei, aber mangels einer Leibnitzer Baumschutz-Verordnung für Privatgrundstücke in Leibnitz gebe es "auch keine Rechtsgrundlage, das Umschneiden des Baumes zu verbieten!".

"Die Behauptungen des Leibnitzer Bürgermeisters zur erfolgten Fällung eines 120 Jahre alten Kastanienbaumes können nicht unwidersprochen bleiben. Es ist richtig, dass es in Leibnitz noch immer keine Baumschutzverordnung gibt, obwohl das von den Grünen im Gemeinderat mehrfach beantragt wurde. Im Gegensatz beispielweise zur Bezirkshauptstadt Judenburg. Dort gibt es eine derartige Verordnung seit dem 1. Februar 2022!", meint dazu der "grüne" Politik Doyen.


Von wem wurde das in Leibnitzer Gemeinderat verhindert?


"Es war die SPÖ-Mehrheit!", betont StR Lesky, die die von den Grünen im Gemeinderat mehrfach beantragte Baumschutzverordnung verhindert hätte. "Eines der Argumente der Ablehnung war, dass es bereits alternative Verordnungen gibt, und im Bebauungsplan eine Baumerhaltung verbindlich vorgeschrieben werden kann. Nur wurde für das in Rede stehende Grundstück – aus welchen Motiven auch immer, kein Bebauungsplan beschlossen!", weiß Lesky zu berichten. Geradezu grotesk wird es für ihn, wenn man den Baubewilligungsbescheid vom 20.12.2019 lese: "So wird auf Seite 8 festgestellt, dass auf den Grundstücken `ein ausgewachsener, stattlicher und schützenswerter Laubbaum` steht, um dann im selben Bescheid auf Seite 9 festzuhalten: `Der markante Laubbaum soll entfernt werden`"


StR Lesky sieht einseitige Interessen bestätigt


"Die jetzige Baumfällung verstärkt zu Recht den Eindruck, dass der Mehrheit des Gemeinderates der Schutz der Profitinteressen von Grundstückspekulanten und Baulöwen wichtiger ist, als der Schutz der berechtigten Interessen der Leibnitzer Bevölkerung!", kommentiert Lesky die Vorgänge in Leibnitz rund um die jüngste Baumfällung.


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