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Allgemeine Geschäftsbedingungen 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Leibnitz Aktuell Zeitungsverlagsgesellschaft m.b.H., FN 66606a, Gerichtsort Leibnitz (nachfolgend auch kurz  „Auftragnehmer“).

Zahlungs- und Geschäftsbedingungen

Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat und hierfür ein Platzierungszuschlag laut Tarif entrichtet wird. (Text-)Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer deutlich kenntlich gemacht. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. Die Annahme eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftragnehmer gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Für die Eignung zum Druck beigestellter oder vom Auftraggeber selbst gestalteter Druckunterlagen, Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen bzw. Abweichungen in der Druckqualität bedingt durch deren Ausgestaltung sowie auch inhaltliche Fehler solcher beigestellter Druckunterlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, ebenso wenig besteht eine diesbezügliche Prüf- und/ oder Hinweispflicht. Grobe Abzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Zahlungs- und Geschäftsbedingungen und zusätzlichen Bedingungen gelten sinngemäß auch für Anzeigenschaltungen im Online-Bereich, im Bereich digitaler, mobiler und zukünftig technisch möglicher weiterer Verwertungs-, Verbreitungswege bzw. Endgeräte wie beispielsweise sämtliche Internet-Portale und dazugehörige Domains (z. B. www.leibnitzaktuell. at), Applikationen, Services Widgets und Gadgets, RSS-Feeds, Newsletter etc. auf PCs, Desktops, Notebooks, mobilen Plattformen (Handys, Smartphones, Tablets wie z. B. das iPad), Out of Home- Plattformen (z. B. Infoscreen und anderen Screens), im digitalen Fernsehen, Navigationsgeräte etc. sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten wird.

Zusätzliche Bedingungen des Auftragnehmers

a) Annahme: Für die Richtigkeit fernmündlich aufgegebener Anzeigen und undeutlich geschriebener Textvorlagen kann keine Gewähr übernommen werden.

b) Haftung: Der Auftraggeber garantiert und haftet dafür, dass das Inserat gegen keinerlei rechtliche Vorgaben, nicht gegen das Ansehen des Auftragnehmers oder die guten Sitten verstößt, technischen Anforderungen genügt, er alle rechtlichen Bestimmungen einhält (z. B. UWG, Abgabe lt. GlücksspielG) und alle notwendigen Rechte inne- bzw. eingeräumt erhalten hat und daher Rechte Dritter (z. B. Immaterialgüterrechte wie Urheber-, Markenschutzrechte bei Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder usw.) nicht verletzt. Der Auftraggeber garantiert daher beispielsweise auch bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gem. § 63 GewO bzw. § 6 Abs. 1 E-Commerce Gesetz (ECG) im Onlinebereich bzw. sonstige für den mobilen, digitalen etc. Bereich geltende Gesetzesbestimmungen einzuhalten. Sollte der Auftraggeber dieser Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen, behält sich der Auftragnehmer vor, die Annahme des Inserats abzulehnen bzw. bei begründetem Verdacht eines Gesetzesverstoßes, Namen und Anschrift des Auftraggebers auf Anfrage dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb sowie den gem. § 14 Abs. 1 zweiter und dritter Satz UWG klagebefugten Einrichtungen mitzuteilen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Er kann aus diesem Grund sowohl die Annahme eines Werbeauftrags ablehnen als auch von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat gegründet werden (so zum Beispiel auch, wenn sie von Mitbewerbern des Auftragnehmers geltend gemacht werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen), schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.

c) Reklamationen: Beanstandungen aller Art sind schriftlich innerhalb von 8 Tagen (Rügepflicht) nach Erscheinen der Anzeige bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu erheben.

d) Im Kennziffernverkehr haftet der Auftraggeber für die Rücksendung der den Angeboten beigegebenen Anlagen. Er hat keinen Anspruch auf Auslieferung solcher Einsendungen, die unter missbräuchlicher Inanspruchnahme des Kennzifferndienstes angenommen werden.

e) Anzeigenaufträge, gleichgültig von wem übernommen, gelten erst dem Auftragnehmer als verbindlich, wenn sie angenommen wurden.

f) Der Auftragnehmerist unter wichtigen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.

g) Aufbewahrung: Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach dem Erscheinen der letzten Anzeige.

h) Gewährleistung und Leistungsstörung: Für (Druck-)Fehler, bzw. Fehler, die den Sinn des Inserats nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag (ausgenommen bei ausdrücklich vereinbarten Platzierungen etc.) bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; jede weitergehende Haftung, z. B. für entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Folgeschäden, Schäden Dritter etc., ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Dateien. Fälle höherer Gewalt (Verkehrsund Betriebsstörungen u. a.) sind seitens des Auftragnehmers nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird. Der Auftragnehmer ist zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber zu weiteren Ansprüchen (Preisminderung, Wandlung) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Jedenfalls ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt.

i) Anzeigenpreise und Zahlungskonditionen: Es gelten die jeweils unter www.leibnitzaktuell.at/anzeigenpreise für den jeweiligen Anzeigenbereich ausgewiesenen Tarife. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Preise auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen laut § 352 UGB verrechnet. Laufende und weitere Aufträge des Säumigen können vom Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags zurückgestellt werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Kosten, die durch außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu Lasten des Schuldners. Mit der Rechnung wird ein Beleg übermittelt. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Auftragnehmers. Dies gilt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

j) Fremdinserate: Inserate (auch in Beilagen) dürfen lediglich Eigenwerbezwecken dienen. Eine Weitergabe an Dritte, sohin Fremdinserate, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Zuwiderhandeln hat der Auftraggeber als verschuldensunabhängige Pönale den zweifachen Tarifwert der Buchung bei jedem Verstoß unverzüglich zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers (z. B. Schadenersatz) bleiben davon unberührt.

k) Konditionen: Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden ist.

l) Bei Konkurs und Zwangsausgleich entfällt jeglicher Nachlass.

m) Agenturprovision: Leistungen, die eine 15-prozentige Agentur- (Mittler-)Provision rechtfertigen, sind die Mittlerleistung selbst, die Übermittlung einer druckfertigen Unterlage bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets und die Übernahme des Delkredere und die Haftung für Copyright-Fragen.

n) Stornierungen: Bei Stornierungen verrechnen wir eine Stornogebühr. Bei Stornos (jeweils vor Anzeigenschluss): Bis 1 Woche kostenlos, ab 1 Woche 30 %, ab 1 Tag 50 %. Bei Beilagen (Beilagenpreis) und Sonderwerbeformen (Verarbeitungspreis): Bis 1 Monat kostenlos, ab 1 Monat bis 9 Tage 20 %, ab 8 Tage 50 % des Beilagen- bzw. Verarbeitungspreises. Die Beilagenstornierungskosten werden auf Basis des Beilagenpreises der niedrigsten Gewichtsklasse berechnet. Eine Stornierung von Folgeaufträgen (1 Auftrag über mehrere Schaltungen) ist nach der ersten Inseratschaltung nicht mehr möglich. Die Stornogebühr stellt einen pauschalierten Schadenersatz dar.

o) Immaterialgüterrechte: Das Eigentum und Rechte an Idee, Konzeption, Gestaltung, Layout, Titel, Text, Fotos etc. an vom Auftragnehmer gestalteten Sujets verbleiben beim Auftragnehmer, sofern mit dem Auftraggeber im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Dieses Anzeigensujet darf daher lediglich in Leibnitz Aktuell,auf www.leibnitzaktuell.at oder ausdrücklich in vom Auftragnehmer gestatteten Medien in unveränderter Weise veröffentlicht werden. Jegliche auch nur teilweise Bearbeitung, Vervielfältigung und/oder anderweitige Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Verwertung des Anzeigensujets bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

p) Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, per Telefon, Fax, E-Mail, SMS etc. auch in Form von Massensendungen und auch zu Werbezwecken über Aktionen der Leibnitz Aktuell Zeitungsverlagsgesellschaft m.b.H., kontaktiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

q) Geheimhaltung, Datenschutz: Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Informationen (z. B. Passwort, Benutzernamen, Mediadaten u. a.) absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Falls dies doch notwendig sein sollte, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Informationen nur an Personen weiterzugeben, die sich ihrerseits zu umfassender Geheimhaltung verpflichtet haben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Für aus der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht resultierende Schäden hält der Auftraggeber den Auftragnehmer vollkommen schad- und klaglos (inkl. Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten).

r) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsort ist Leibnitz. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UNKaufrechtsübereinkommens.

 

s) Sonstiges und salvatorische Klausel: Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wie auch das Abgehen hiervon. Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB bleibt die Wirksamkeit des Rests unberührt. Die unwirksame Klausel wird dann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.

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