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Eibinger-Miedl und Schwindsackl zur Aktivpension

  • 16. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Wortmeldungen von Eibinger-Miedl und Schwindsackl zu den steuerlichen Vorteilen und dem Wegfall der Pensionsversicherungsbeiträge ab 2027.

 

Die Aktivpension bringt die größte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastung für arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten in der Geschichte der Zweiten Republik. Mit ihrer Einführung setzt die Bundesregierung einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Standortes und ein klares Zeichen der Anerkennung für die ältere Arbeitnehmergeneration.

 

„Wir schaffen klare Anreize dafür, dass sich Weiterarbeiten in der Pension auszahlt. Wer länger im Erwerbsleben bleibt, soll auch finanziell deutlich profitieren. Der steuerliche Freibetrag und der Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge setzt genau dort an. Damit schaffen wir einfache und wirksame Entlastungen für Erwerbstätige und senden ein wichtiges Signal für unseren Wirtschaftsstandort“, so Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.

 

Der Obmann des Steirischen Seniorenbundes BR Ernest Schwindsackl begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Die Aktivpension ist nicht nur ein wirtschaftspolitisches Signal, sondern auch ein klares Zeichen der Wertschätzung gegenüber all jenen, die bereit sind, weiterhin Verantwortung zu übernehmen. Leistung muss sich lohnen und zwar gerade für jene, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeiten. Diese Entlastung ist Ausdruck von Respekt und Anerkennung für ein aktives Leben im Dienst unserer Gesellschaft“, betont Schwindsackl.

 

Wer über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeitet, zahlt ab 2027 keinen Pensionsversicherungsbeitrag mehr und profitiert zusätzlich von einem steuerfreien Freibetrag von 15.000 Euro jährlich. Wer den Pensionsantritt aufschiebt, erhält diesen Freibetrag sogar ohne Einschränkung. Bereits heute sind rund 150.000 Österreicherinnen und Österreicher über das Pensionsalter hinaus beschäftigt.



Fotocredits: OEVP Christian Georgescu
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