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Schließung der steirischen Musikvolksschule Retznei verhindert – Volksanwalt Luisser zeigt sich erleichtert

vor 41 Minuten
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Elternverein und Volksanwalt Christoph Luisser setzten sich gemeinsam für Erhalt des Schulstandorts Retznei ein. Drohende Schließung konnte abgewendet werden.


Noch im Juni 2026, kurz vor Beginn der Sommerferien, drohte der beliebten Musikvolksschule im südsteirischen Retznei die Schließung. Elternvertreter und Volksanwalt Dr. Christoph Luisser kämpften seither Schulter an Schulter für den Erhalt des regionalen Bildungsangebots in der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße.


Der fragwürdige Schließungsplan des Ehrenhausener Bürgermeisters, Johannes Zweytick, beschäftigte nicht nur Elternverein, Volksanwaltschaft und Bildungsdirektion, sondern auch den ORF. In der Sendung „Bürgeranwalt“ vom Juni 2026 kritisierte Volksanwalt Christoph Luisser die fehlende Transparenz und forderte Aufklärung: „Die Schüler und Eltern dürfen nicht im Ungewissen gelassen werden. Noch vor Schulbeginn muss auf schnellstmögliche Art und Weise eine tragbare Lösung gefunden werden.“


Bildungsdirektion wies Antrag zurück – Standort Retznei bleibt vorerst bestehen

Wie sich im Prüfungsverfahren der Volksanwaltschaft herausstellte, wurde der Antrag des Bürgermeisters zur Schulschließung durch die Bildungsdirektion Steiermark aus Formalgründen zurückgewiesen. In seiner Prüfung stellte Volksanwalt Luisser einen durch die Marktgemeinde Ehrenhausen verursachten gravierenden Missstand in der Verwaltung fest, wie dieser am 3. Oktober 2026 im „Bürgeranwalt“ schilderte.


So wurde durch die Gemeinde weder ein Raumnutzungskonzept erstellt, noch der gesetzlich erforderliche Schulausschuss eingerichtet. Weiters wurde aufgrund dieser Versäumnis den Betroffenen keine Gelegenheit eingeräumt, offiziell angehört zu werden. Außerdem hat es die Gemeinde unterlassen, die rechtzeitige Behebung der durch die Bildungsdirektion im Zuge des eingebrachten Schließungsantrags festgestellten Mängel zu beheben.


Im Zentrum der Debatte steht für Volksanwalt Luisser jedoch das Wohlergehen der Schüler. Vorerst ist ein regulärer Unterricht an der mit dem Staatspreis ausgezeichneten Musikvolksschule in Retznei wieder möglich. Ein schlussendlich positiver Ausgang für die Betroffenen und ein Erfolg für den Volksanwalt.


„Ich freue mich für die Schüler, Eltern und Lehrer, dass vorerst der weitere Schulbesuch in der Volksschule Retznei sichergestellt ist. Das Vorgehen des Bürgermeisters war formal betrachtet nicht rechtens. Zu dieser Erkenntnis ist auch die Bildungsdirektion gekommen, weshalb der Antrag zurückzuweisen war. Mein Dank gilt dem Elternverein für das Aufzeigen des Problems sowie dem steirischen Bildungslandesrat Stefan Hermann, der auch Präsident der Bildungsdirektion ist, für das rasche Einschreiten“, sagte Volksanwalt Luisser.



Fotocredits: Volksanwaltschaft/Paul Gruber
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