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Steiermärkischer Landtag beschließt Gesetzesnovelle



Auf Vorschlag von Bildungslandesrat Werner Amon hat der Steiermärkische Landtag nunmehr am 17. September 2024 eine weitere Reform des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beschlossen.


Konkret geht es in dieser Gesetzesnovelle darum, mehr Möglichkeiten und Verbesserungen für Tageseltern, Gemeinden und Betriebe zu schaffen.

„Die Tageseltern sind eine wichtige Ergänzung für eine qualitätsvolle Kinderbildung und -betreuung in der Steiermark. Es ist mir ein Anliegen, dass wir ihre wertvolle Arbeit unterstützen, die Rahmenbedingungen für sie entsprechend erleichtern und damit auch das Betreuungsangebot weiter ausbauen“, so LR Amon.

 

„Vor einem Jahr wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen, dass Tageseltern auch in gemeindeeigenen Räumlichkeiten Kinder zu betreuen. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass viele bauliche Voraussetzungen kompliziert und kostspielig waren, daher gibt es jetzt eine Angleichung an die Regelungen, die auch für Betriebstageseltern gelten. Mit diesen Verbesserungen wird es in Zukunft möglich sein, dass noch mehr Gemeinden auf das bewährte System der Tageseltern zurückgreifen“, freut sich LAbg. Julia Paar.

 

Kinderbetreuung im privaten Umfeld


Konkret haben Tageseltern die Möglichkeit, nicht nur im privaten Umfeld Kinderbetreuung anzubieten, sondern auch in Gemeinderäumlichkeiten oder in Betriebsstätten, die von Unternehmen angeboten werden. Eine wichtige Lockerung bringt die Novelle hinsichtlich der notwendigen getrennten Räumlichkeiten ab zwei Tageseltern an einem Standort: Wenn zwei Tageseltern an einem Standort tätig sind, soll künftig je ein entsprechend großer Wohn- und Schlafbereich ausreichen. Die Vorgaben hinsichtlich getrennter Eingänge und Küchen sind damit ebenso hinfällig.

 

Notwendigkeit getrennter Räumlichkeit bleibt!


Die Notwendigkeit getrennter Räumlichkeit bleibt grundsätzlich aber weiter erhalten: Die Erleichterung bezieht sich nur auf Standorte, an denen zwei Tageseltern Kinder betreuen. Wichtig ist jedoch, dass keine baulichen Maßnahmen notwendig sind, um die getrennten Räumlichkeiten sicherzustellen. Eine Teilung kann auch durch Raumteiler oder Regale vorgenommen werden.

 

In begründeten Fällen können künftig außerdem mit Bewilligung der Steiermärkischen Landesregierung künftig in betrieblichen oder gemeindeeigenen Räumlichkeiten bis zu zwölf Kinder durch zwei Tageseltern an einem Standort betreut werden.


Fotocredit: Heribert G. Kindermann, MA

 

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