Zu Besuch bei Leibnitz Aktuell & RockFM: Volksanwalt Christoph Luisser

Anlässlich des Tages der Offenen Tür in der Volksschule Retznei war Volksanwalt Christoph Luisser in der Südsteiermark unterwegs, um auch das neue All in One Mediacenter AM KÖGEL einen Besuch abzustatten. In Anwesenheit von Firmenchef Uwe Gritsch sowie Leibnitz Aktuell Chefredakteur Guido Jaklitsch und RockFm Radio-Moderatorin Riccarda Martinuzzi skizzierte Volksanwalt Luisser sein Tätigkeitsfeld und die Causa Volksschule Retznei aus seiner Sicht.
Die drohende Schließung der Volksschule Retznei beschäftigte über Monate hinweg die Öffentlichkeit und fand für die SchülerInnen sowie des Ellternvereins Retznei ein positives Ende. Denn eine Schulauflassung kann nicht allein durch die Gemeinde beschlossen werden, sondern benötigt die Bewilligung der Bildungsdirektion. Nach Darstellung von Volksanwalt Christoph Luisser hätten die betroffenen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen angehört werden müssen. Dies sei nicht erfolgt. Eine schulbehördliche Erhebung stellte zudem an den Standorten Retznei und Ehrenhausen Mängel fest, unter anderem bei Barrierefreiheit und Brandschutz. Im Schulzentrum Ehrenhausen fehlte nach den Angaben von Luisser sogar eine Fluchttreppe. Die notwendigen Arbeiten wurden als kosten- und zeitintensiv eingeschätzt. Die Bildungsdirektion erteilte der Gemeinde einen Verbesserungsauftrag. Darin ging es unter anderem um die Befassung des Schulausschusses, die Sicherstellung der Finanzierung und die geplanten Umbaumaßnahmen. Die Gemeinde erfüllte diese Vorgaben innerhalb der gesetzten Frist nicht. Deshalb wurde der Antrag auf Schließung ohne inhaltliche Prüfung per Bescheid zurückgewiesen. Die Gemeinde erhob gegen den Bescheid kein Rechtsmittel und stellte laut Bildungsdirektion auch keinen neuen Antrag auf Auflassung der Volksschule Retznei. Volksanwalt Luisser bewertet dies als Erfolg des Elternvereins und als Folge eines gesetzlich nicht eingehaltenen Verfahrens. Deshalb besuchte er auch am Tag der Offenen Tür die Volksschule Retznei, um sich selbst ein Bild vor Ort zu machen.
Volksanwaltschaft 1977 von Bruno Kreisky ins Leben gerufen
Die Volksanwaltschaft besteht seit 1977 und wurde vom damaligen Bundeskanzler Bruno Kreisky ins Leben gerufen. Es ist ein oberstes Organ und Hilfsorgan des Parlaments. Volksanwalt Christoph Luisser versteht seinen Auftrag darin, Menschen bei Problemen mit der Verwaltung zu helfen. Sein Credo: „Ich möchte allen BürgerInnen helfen, wenn Ihnen die Mauer der Verwaltung zu hoch ist und das nehme ich sehr ernst.“ Die Volksanwälte werden von den drei mandatsstärksten Parteien nominiert. Für die zuletzt genannte Bestellung waren dies in der Reihenfolge FPÖ, ÖVP und SPÖ.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Die Inanspruchnahme der Volksanwaltschaft ist für Beschwerdeführende kostenlos. Die Einrichtung wird von der Republik finanziert. Die Volksanwaltschaft übernimmt keine anwaltliche Vertretung. Vor einer Beschwerde muss die betroffene Person ihr Anliegen selbst an die zuständige Behörde herangetragen haben. Eine Beschwerde kommt insbesondere infrage, wenn die Verwaltung nicht, verspätet oder möglicherweise fehlerhaft beziehungsweise rechtswidrig antwortet. Erforderlich sind außerdem eine persönliche Betroffenheit, ein abgeschlossener Verwaltungsvorgang und die Tatsache, dass die Angelegenheit nicht bereits gerichtlich behandelt wird. Allgemeine Beschwerden über Fälle aus Zeitungen reichen daher nicht aus. Die betroffene Person muss in eigener Sache handeln.
von Guido Jaklitsch
Fotocredits: Jaklitsch



