Amerikanische Rebzikade bedroht Weinbau in Leibnitz
- la6098
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Weitere verpflichtende Maßnahmen zur Eindämmung dieses Schädlings sind fixiert - das ist das Ergebnis eines hochrangigen Arbeitsgespräches zwischen Verantwortungsträgern des Landes Steiermark, der Landwirtschaftskammer sowie betroffenen Winzern
Rebzikade ist gefährlicher Überträger.
Es wurde erneut ein starkes Auftreten der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus) in großen Teilen des Weibaugebietes Vulkanland festgestellt. Dieser gefährliche Überträger der Goldgelben Vergilbungskrankheit (Flavescence dorée) ist eine akute Bedrohung für den Weinbau im Vulkanland und alle steirischen Weinbaugebiete. Innerhalb weniger Jahren führt diese hochinfektiöse Pflanzenkrankheit zum Absterben befallener Rebstöcke, gefährdet die wirtschaftliche Existenz der Weinbaubetriebe und die attraktive Kulturlandschaft im steirischen Weinland. „Experten der Landwirtschaftskammer und des Landes Steiermark arbeiten seit dem ersten Auftreten aktiv daran, um die Verbreitung wirkungsvoll einzudämmen“, betonen Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer und Landwirtschaftskammer-Präsident Adreas Steinegger.
Hochrangiges Arbeitsgespräch zur Eindämmung
Beträchtlichen Nachholbedarf bei der Bekämpfung gibt es jedoch für private Rebstock-Besitzer und Kleinweingarten-Besitzer, das wurde beim hochrangigen Arbeitsgespräch zwischen Land Steiermark und der Landwirtschaftskammer festgestellt. „Das Vorrücken der Rebzikade vom Süden her ist durch gezielte Bekämpfung und die konsequente Rodung noch kontrollierbar“, unterstreicht Steinegger. Er ruft die privaten Rebstock-Besitzer und Hobbywinzer auf, die Weinreben in ihren Hausgärten und Hausgrundstücken zu kontrollieren, Verdachtsfälle zu melden und bei einem tatsächlichen Befall zu roden. Die 2023 ausgewiesene Befalls- und Sicherheitszonen rund u Klöch, Bad Waltersdorf und Leibnitz sind bereits befallen.
Zudem wurden auf höchster Eben folgende Umsetzungsmaßnahmen verpflichtend fixiert.
Eine 15-köpfige Taskforce, die in den betroffenen Regionen unterwegs ist und befallene Rebstöcke identifiziert
Jeder Aushalt in den Befalls- und Sicherheitszonen erhält ein Informationsschreiben über fachkundige Personen an die sich die privaten Rebstock-Besitzer bei Verdacht melden können - dies sich die Berater der Landwirtschaftskammer (Details: [bit.ly/mitarbeiter-lk]bit.ly/mitarbeiter-lk) und der amtliche Pflanzenschutzdienst (Tel.: 0316/877-6637, Mail: pflanzenschutz@stmk.gv.at)
Rodung befallener Rebstöcke innerhalb 4 Wochen
Kontrolle der Rodung sowie Strafe bis zu 30.000 Euro bei Nichtdurchführung der Rodung
Zusätzlich appellieren Schmiedtbauer und Steinegger an den Bund, die in Slowenien und Italien zugelassen Pflanzenschutzmitteln auch für Österreich freizugeben
Was bisher geschah: Vorsorge seit dem ersten Auftreten
Der Amtliche Pflanzenschutzdienst des Landes und der Pflanzenschutzwarndienst der Landwirtschaftskammer haben den Überträger und die Quarantäne-Krankheit seit dem ersten Auftreten im Fokus ihrer Aktivitäten.
Der Klimawandel mit den wärmeren Temperaturen und milden Wintern begünstigt das Auftreten der Amerikanischen Rebzikade und der von ihr übertragenen Goldgelben Vergilbungskrankheit.
Erstmals wurde die Amerikanische Rebzikade - von Slowenien kommend - in der Sodoststeiermark im Jahr 2003 festgestellt - bis einschließlich 2008 war die Steiermark erfreulicherweise frei von der Krankheit.
Die von der Zikade übertragene Krankheit „Goldgelbe Vergilbung“ trat 2009 und 2010 in der Südoststeiermark auf.
Schon seit 2009 hat die Landesregierung die erste Verordnung zur Bekämpfung der Zikade erlassen - Vorkommen und Befall sind seither meldepflichtig. Auch alle Gemeinden in den Befalls- und Sicherheitszonen wurden verständigt, um die Information an die Bevölkerung weiterzugeben.
Jahr für Jahr wurde durch die Verbreitung des Schädlings Richtung Norden die
Rebzikaden-Verordnung verschärft:
Für Weinbaubetriebe und Grundbesitzer mit Weinstöcken ist seit 2020 die Bekämpfung verpflichtet und wird kontrolliert.
Die Weingärten werden mittels Monitorings überwacht - bei Befallsverdacht werden Pflanzen untersucht
Bei positiven Befunden sind seither Rodungen durchzuführen. Diese Rodung wird auch kotrolliert.
Fotocredits: K.K.