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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Grüne Bedenken


Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtshofes sehen sich Präsident Johannes Gepp, GR Eva Schantl, LAbg. Lambert Schönleitner und GR Wolfang Walther in ihrer Kritik bestätigt. Foto: Kindermann


Nicht zur Ruhe kommen die juristischen Diskussionen rund um die Klärschlammverwertungsanlage in Straß in Steiermark. Nun hat auch noch das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung gravierende Mängel im Feststellungsbescheid zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der umstrittenen Klärschlammverwertungsanlage aufgezeigt. Aufgrund des mangelhaften Bescheids wurde die Causa nunmehr an die steirische UVP-Behörde zurückverwiesen.

 

"Das Gericht kritisierte, dass die steirische Umweltbehörde wesentliche Ermittlungsschritte nicht durchgeführt hat – so wurde etwa nicht geprüft, ob in der Nähe der geplanten Anlage weitere relevante Abfallbehandlungsbetriebe angesiedelt sind, die in Summe negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten!", gibt man man seitens der Grünen nun neuerlich zu bedenken. 


Schönleitner äußert sich schockiert


„Trotz vieler Warnungen und konstruktiver Hinweise wurde der Fall von der Behörde einmal mehr nur sehr oberflächlich geprüft. In wesentlichen Fragen der Gesamtauswirkungen auf die Umwelt wurde im völligen Blindflug agiert. Die Oberflächlichkeit des SPÖ-Umweltressorts in diesen zentralen Handlungsfeldern schockiert mich“, so Lambert Schönleitner. Der Kontrollsprecher der steirischen Grünen im Landtag übt auch Kritik an den Verantwortlichen des Abwasserverbandes Leibnitzerfeld Süd: „Wer Biogas technisch ausgereift und wirtschaftlich vertretbar produzieren will, muss einfach mehr Seriosität und Professionalität an den Tag legen. Die Irrungen und Wirrungen und der beträchtliche finanzielle Schaden aus der Vergangenheit sollten eigentlich dazu führen, dass ein hohes Maß an technischem Wissen und kaufmännischer Sorgfaltspflicht in das Projektmanagement einfließt. Die jetzige Entscheidung beweist das Gegenteil.“

 

Vorbehalte gegenüber geplanter Anlage


„Wir sehen uns in unseren Vorbehalten gegenüber der geplanten Klärschlammverwertungsanlage bestätigt. Wir haben nie mehr verlangt, als dass man genau hinschaut, vor allem angesichts der Vorgeschichte. In der Vergangenheit wurden viele Versprechungen gemacht, die nicht eingehalten werden konnten. Es ist nicht lustig, gegen den Strom zu schwimmen. Umso wichtiger ist es, dass bei solchen Großprojekten mögliche Risiken für Mensch und Umwelt geprüft werden, bevor Schaden entsteht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies nun bestätigt und wir sehen die Landesregierung als Aufsichtsbehörde in der Pflicht, mögliche Gefahren zu erkennen und abzuwenden“, ergänzt  Eva Schantl, Strasser Gemeinderätin der Grünen.

 

„Es kann nicht sein, dass Bescheide des Landes wiederholt von Gerichten aufgehoben werden müssen, weil notwendige Ermittlungen nicht durchgeführt wurden", kritisiert Schönleitner. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts unterstreiche laut dem Kontrollsprecher die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung und eines verantwortungsvollen Umgangs mit Umweltprojekten in der Steiermark.

 

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