Ernest Schwindsackl: „Steuerbegünstigte Altersarbeit darf kein Privileg von wenigen sein“
- la6098
- vor 4 Minuten
- 2 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung hat sich auf ein Modell zur steuerlichen Begünstigung von Arbeit im Alter ab 2027 verständigt. Vorgesehen ist ein jährlicher Steuerfreibetrag von 15.000 Euro beziehungsweise 1.250 Euro monatlich für Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterarbeiten oder ihre Pension aufschieben. Der Freibetrag reduziert die Steuerbemessungsgrundlage und ist damit deutlich gerechter als die ursprünglich geplante Flat-Tax. Das Modell soll für Unselbstständige wie Selbstständige gelten.
Kritisch sieht Bundesrat Ernest Schwindsackl, Landesobmann des Steirischen Seniorenbundes, die derzeit geplante Zugangsvoraussetzung beim Zuverdienst zur Pension: Der Freibetrag soll nur jenen Pensionistinnen und Pensionisten zustehen, die vor dem Pensionsantritt mindestens 40 Versicherungsjahre erreicht haben. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, geht leer aus. Beim Aufschieben der Pension gilt diese Einschränkung hingegen nicht.
„Damit wird Altersarbeit faktisch zu einem Privileg für einen eingeschränkten Personenkreis“, warnt Schwindsackl. Besonders betroffen seien Frauen, die aufgrund von Teilzeit, Betreuungspflichten und unterbrochenen Erwerbsbiografien häufig keine 40 Versicherungsjahre erreichen. Gerade sie seien im Pensionsalter aber oft auf einen Zuverdienst angewiesen. „Wenn wir wirklich wollen, dass mehr Menschen auch im Alter arbeiten, dann dürfen wir niemanden strukturell ausschließen“, so Schwindsackl. Die begünstigte Besteuerung müsse inklusiv gestaltet sein und dürfe nicht an Hürden scheitern, die viele Menschen niemals überwinden können.
Der Steirische Seniorenbund fordert daher eine Adaptierung der Regelung: Der Steuerfreibetrag soll entweder bei Vorliegen von 40 Versicherungsjahren gewährt werden oder alternativ allen Pensionistinnen und Pensionisten ab 65 Jahren offenstehen, die einen Zuverdienst beziehen.
Das Vorhaben ist derzeit eine Regierungsvorlage und hat den parlamentarischen Prozess noch nicht durchlaufen. „Ich werde mich im Nationalrat und Bundesrat weiterhin mit Nachdruck für Verbesserungen einsetzen und diese Forderung in die Verhandlungen einbringen“, kündigt Schwindsackl an.
Die Presseunterlagen sowie ein Foto von Landesobmann Bundesrat Ernest Schwindsackl finden Sie im Anhang.





