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Leibnitz grüner machen: Die Strategie für eine nachhaltige Stadt!

  • la6098
  • 14. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 18. Feb.


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In Zeiten des Klimawandels ist die langfristige Erhaltung, Gestaltung, Bepflanzung und Pflege des öffentlichen und halböffentlichen Grünraums von entscheidender Bedeutung für die Lebensqualität in unserer Stadt.


Aus diesem Grund hat die Stadt Leibnitz, in fachlicher Zusammenarbeit mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abt. 16, Verkehr und Landeshochbau, Referat Liegenschaften und technische Dienste, Landschaftsbau, eine Grünraumleitlinie erarbeitet und im Gemeinderat beschlossen. Ziel ist der nachhaltige Schutz sowie der Erhalt und die Verbesserung der wichtigen Funktionen, die Bäume und Grünräume für die Lebensqualität in der Stadt erfüllen.


Anwendungsbereich und Zweck der Grünraumleitlinie?


Die Grünraumleitlinie der Stadt Leibnitz ist sowohl als Regelwerk für die gemeindeinterne Verwaltung, als auch als Leitfaden für Bauträger und Private konzipiert.

Sie kommt bei Grünflachen entlang von Straßen und auf Plätzen (Verkehrsinseln, begrünten Kreisverkehren, Rabatten, Baumscheiben und Rasenflächen, auf Parkplätzen, in Park- und Spiel- und Sportanlagen sowie bei gemeindeeigenen Bäumen zur Anwendung (ausgenommen Forstflächen).


Weiters besitzt sie Gültigkeit für die Gestaltung von Grünräumen bei öffentlichen, halböffentlichen sowie privaten Bauvorhaben, sofern im Zuge des Bauverfahrens Vorschreibungen zur Grün- und Freiraumgestaltung erfolgen.


Die Leitlinie enthält Hinweise auf bestehende gesetzliche Vorgaben, gültige Normen und ist ein Leitfaden:


·      Zur Gewährleistung klimafitter und nachhaltiger Gestaltung und Pflege von Grünräumen im öffentlichen (z.B. Verkehrs- und Grüninseln, Kreisverkehre, Baumpflanzungen an Straßen, Plätzen, Spiel- und Sportanlagen), halböffentlichen sowie privaten Bereich

·      Zum Erhalt bzw. Förderung der Biodiversität im Gemeindegebiet sowie für Maßnahmen zum integralen Regenwassermanagement


Warum eine Grünraumleitlinie?


Die Stadt Leibnitz, eingebettet in den Naturpark Südsteiermark, verfügt über einen großen Anteil an intakten Grünräumen. Neben den zahlreichen, privaten Gärten, der Leibnitz Au und den ausgedehnten Grünräumen in den Ortsteilen Seggauberg und Kaindrof, verfügt Leibnitz über eine beträchtliche Zahl an öffentlichen Grünflächen. Diese tragen wesentlich zur guten Lebensqualität und zum Stadtbild der Gemeinde bei.


Im Verantwortungsbereich der Gemeindeverwaltung von Leibnitz sind derzeit rund 800 Grüninseln und Kreisverkehre sowie ca. 57 ha an Parkflächen, Spielplatzflächen, Freiflächen in Kindergärten und andere öffentliche Grünflächen. Auf diesen Flächen sind rund 2500 – 3000 Bäume in einem Baumkataster erfasst. All diese Flächen sowie der teilweise alte Baumbestand in der Stadt brauchen gleichermaßen fachgerechte Pflege sowie neue Zugänge und Managementpläne, damit die immer wichtiger werdende Funktion von Grünflächen, erhalten und gefördert werden können.


Mit der Grünraumleitlinie setzt die Stadt Leibnitz ein klares Statement zum Erhalt dieser guten Lebensqualität und schafft ein anwendbares Instrument bzw. Regelwerk um auch auf künftige Herausforderungen, wie die Folgen des Klimawandels oder zunehmenden Bodenverbrauch, vorausschauend reagieren zu können.


Sowohl in der (Raum-)Planung als auch in der Ausgestaltung und Pflege von Grünflächen sind neue Konzepte zur Nutzung der unterschiedlichen Funktionen von Grünräumen und Böden unabdingbar. Gerade hier zeigt sich die enorm wichtige Rolle von nachhaltig gestalteten, stabilen Grünräumen, die resilient auf extreme Hitze oder Starkregenereignisse reagieren können.


Neben den gesetzlichen Vorgaben und technischen Richtlinien auf Bundes- und Landesebene, hat die Stadt Leibnitz, auf Basis neuester Erkenntnisse, Regelungen und Vorgaben zusammengestellt, die als Richtschnur für den Schutz, Erhalt sowie die fachgerechte Pflege von Grünräumen dient. Damit ein nachhaltiger Schutz sowie der Erhalt und die Verbesserung der wichtigen Funktionen, die Bäume und Grünräume innehaben, gewährleistet wird.


Fotocredit: Uwe-Gritsch-Habersberger

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