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Steirischer ÖAAB gegen generelle Sonntagsöffnung

  • la6098
  • vor 14 Stunden
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ÖAAB - Landesobmann und Vizepräsident des Bundesrates Günther Ruprecht warnt vor einem „Ausverkauf des Sonntags“ und spricht sich klar gegen eine generelle Öffnung dieses grundsätzlich arbeitsfreien Tages sowie gegen eine schrittweise Aufweichung des Sonntagsschutzes aus. Wo Arbeit an Sonn- oder Feiertagen unverzichtbar ist, müssen faire Zuschläge gesichert bleiben.

 

Laut Medienberichtigten zu einer Studie eine Linzer Instituts befürwortet rund die Hälfte der dort Befragten eine Sonntägliche Öffnung der Geschäfte. Für Ruprecht stehen diesen individuellen Wünschen jedoch weitaus wichtigeren gesellschaftliche Interessen entgegen. „Der Sonntag ist für viele Menschen der einzige gemeinsame Ruhetag in der Woche. Für Familien, für Ehrenamtliche, für das gesellschaftliche Miteinander ist der Tag unglaublich wichtig“, betont Ruprecht.

 

„Wer den Sonntag schrittweise zum Arbeitstag acht, gefährdet nicht nur das soziale Gefüge, sondern setzt auch die Beschäftigten im Handel unter zusätzlichen Druck.“ Besonders betroffen wären vor allem Teilzeitkräfte und Frauen, die im Handel überproportional vertreten sind. „Wer den Sonntag schrittweise zum Arbeitstag macht, gefährdet nicht nur das soziale Gefüge, sondern setzt auch die Beschäftigten im Handel unter zusätzlichen Druck.“

 

Besonders betroffen wären vor allem Teilzeitkräfte und Frauen, die im Handel überproportional vertreten sind. „Auch diese Beschäftigten brauchen planbare Freizeit - nicht zusätzliche Schichten an Sonn- und Feiertagen“, so Ruprecht weiter.  

 

Der ÖAAB-Landesobmann verweist darauf, dass Österreich mit der geltenden Regelung einen guten Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und sozialer Verantwortung gefunden hat. „Wir wollen weder eine Entwertung des arbeitsfreien Sonntags noch eine Aushöhlung der Schutzbestimmungen. Wo Sonntags- oder Feiertagsarbeit unbedingt notwendig ist, ist die Bereitschaft zu arbeiten mit fairen Sonn- und Feiertagszuschläge abzugelten“, beton Ruprecht.

 

Die ÖAAB-FCG-Fraktion in der Arbeiterkammer fordert dahingehende eine Gesetzesreparatur: Eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts hat das Feiertagsarbeitsentgelt als steuerpflichtigen Arbeitslohn eingestuft, die bislang steuerfreien Feiertagszuschläge wurden damit gekippt.

 

„Das macht es noch belastender an Feiertagen zu arbeiten. Diese Änderung führt zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zu einem höheren administrativen Aufwand für Arbeitgeber. Wir fordern, dass Feiertagszuschläge in Zukunft wieder steuerfrei sind“, so FCG-Landesvorsitzender Guido Mauerhofer und ÖAAB-FCG-Fraktionsvorsitzender Lukas Tödling. Ein entsprechender Antrag in der AK-Vollversammlung wurde von allen Fraktionen, außer der Linksaußen-Fraktion GLB-KPÖ, angenommen.


Fotocredits: © Schrotter

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