Wie man dank der Initiative des EKV Kreditgebühren zurückfordern kann!

Oft verlangen Banken bei Krediten neben den Zinsen auch noch zusätzliche Gebühren, etwa Kreditbearbeitungsgebühren oder Bearbeitungsentgelte. Der OGH hat dazu laut dem Europäische Konsumentenschutzverein (EKV) in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass solche Gebühren zwar nicht von vornherein unzulässig sind. Doch sie können jedoch, laut EKV-Präsident Dr. Andreas Kaufmann, rechtswidrig sein, wenn sie beispielsweise intransparent vereinbart wurden oder in einem groben Missverhältnis zum tatsächlichen Aufwand der Bank stehen.
Der Europäische Konsumentenschutzverein (EKV) bietet über seinen Präsidenten Dr. Andreas Kaufmann eine kostenlose Erstprüfung von Kreditverträgen an und unterstützt gegebenenfalls Kreditnehmer bei der Rückforderung von rechtswidrigen Gebühren. Doch aufgepasst: Nicht jede Kreditgebühr ist automatisch rückforderbar! Wir haben aus aktuellem Anlass bei Präsident Dr. Andreas Kaufmann vom EKV nach den Details gefragt.
Worum geht es bei der aktuellen Diskussion um Kreditbearbeitungsgebühren eigentlich genau?
Dr. Kaufmann: Das gilt jetzt auch für unternehmerische Kredite. Der EKV vertritt nicht nur die Anliegen der Konsumenten alleine, sondern generell aller strukturell Benachteiligten am Markt. Wir haben als EKV bzw. über unsere Anwälte von Beginn an in den Verhandlungen schon beginnend vor zwei Jahren die Banken darauf hingewiesen bei unseren Vergleichsangeboten.
Warum können Kreditnehmer bestimmte Gebühren von ihrer Bank zurückfordern?
Dr. Kaufmann: Achtung! Der OGH hat die Rechtsprechung gefällt, dass nur die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind, die intransparent waren. Das hat nur Konsumentenkredite betroffen oder Immobilienkredite, die Konsumenten aufgenommen haben. Wenn die Prozesse fortgeführt werden, werden die Gereichte das auf den Prüfstand stellen müssen und dann wird sich herauskristallisieren, was jetzt passiert ist, dass diese als sittenwidrig per se zu qualifizieren sind, weil sie eben gröblich benachteiligend sind.
Hat der OGH damit grundsätzlich alle Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt?
Dr. Kaufmann: Das heißt jetzt haben wir zwei Themen: Einmal Intransparenz, die nur gegenüber Konsumenten wirkt, aber auch die gröbliche Benachteiligung und Sittenwidrigkeit, die wiederum wirkt sowohl für Konsumenten als auch unternehmerische Kredite. Je höher die Kreditbearbeitungsgebühren waren umso leichter sind sie durchsetzbar bei Gericht. Weil sie dann nicht mehr erklärbar sind mit einem rechtfertigbaren Bearbeitungsaufwand bei den Banken. Noch besser, sie sollen einfach den Kreditvertrag suchen und an uns übermitteln! Wir prüfen das kostenlos und seriös, und sie haben ein Prüfungsergebnis, worauf sie sich jedenfalls verlassen können! Ganz exakt: Kostenrisikofrei, man hat kein Prozesskostenrisiko! Wenn sie sonst einen Anspruch durchsetzen wollen, müssten sie einmal in Vorlage treten mit Anwaltskosten oder Gerichtskosten. Das müssten sie alles nicht alles nicht tragen. Nur im Erfolgsfall, wenn ein Geld fließt, behält sich der Verein einen Betrag ein. Wenn kein Anspruch besteht oder rückforderbar ist oder und nichts einbringlich gemacht werden kann, entstehen für die betroffenen Kreditnehmer keine Kosten. Die Verträge, die hochgeladen sind, werden dann von den Juristen geprüft und das Prüfungsergebnis wird jedem bekannt gegeben.
Was macht eine Kreditgebühr aus Ihrer Sicht beziehungsweise nach der OGH-Rechtsprechung problematisch?
Dr. Kaufmann: So problematisch und gleichzeitig rechtlich angreifbar ist es dann, wenn der Kunde, der Kreditnehmer, die Kreditnehmerin, nicht nachvollziehen kann, wofür tatsächlich bezahlt wird. Wenn hier viele Kostenpositionen sich überschneiden, zusätzlich zu einer einmaligen Kreditbearbeitungsgebühr. So lautet der rechtliche Terminus dazu, da das intransparent ist und das verstößt gegen das Konsumentenschutzgesetz. Die zweite Ebene, die problematisch angesehen wird ist, wenn die Kreditbearbeitungsgebühr in Relation zum tatsächlichen Aufwand einfach überhöht ist. Diese Grenze ist jetzt noch nicht apodiktisch festgelegt. Die wird sich jetzt noch in der Judikatur genau herauskristallisieren.
Ganz so generell und vereinfacht oder verkürzt, kann man das nicht sehen. Es kommt schon immer auf den gesamten Vertragsinhalt an. Eben insbesondere, ob sich insgesamt eine Intransparenz aus der Vertragsgestaltung ergibt, oder ob die Kreditvergabegebühren übermäßig hoch sind also gröblich benachteiligend zu qualifizieren sind.
Der OGH hat das so entschieden und zwar gibt es eine Judikatur in Österreich, die sich jetzt seit zwei Jahren als gefestigt herausqualifziert hat und zwar aufgrund der EUGH Rechtsprechung hat auch der OGH die Judikatur fortgesetzt, dass hier diese Bearbeitungsgebühren als Klauseln zu prüfen sind. Der OGH hat ganz klar festgehalten, dass sie einmal zum einen als intransparent zu qualifizieren sind, wenn nicht hier zwischen mehreren Kostenpositionen unterschieden werden kann. Das betrifft vor allem Konsumenten und darüber hinaus auch noch ausgesagt, dass diese Klauseln gröblich benachteiligend sind, wenn sie in Relation zu hoch sind. Also sogar, wenn sie also nicht intransparent, aber der Höhe nach unverhältnismäßig hoch erscheinen, können diese Kreditbearbeitungsgebühren zurückgefordert werden.
Um welche Beträge geht es für einen durchschnittlichen Kreditnehmer?
Dr. Kaufmann: Gebühren können ins Geld gehen. Bei höheren Krediten können derartige Gebühren gleich mehrere tausend Euro ausmachen. So ergibt zum Beispiel eine 3-prozentige Bearbeitungsgebühr bei einem Kredit in der Höhe von 400.000 Euro eine zusätzliche Belastung für den Kreditnehmer von 12.000 Euro.
Aber auch bereits zurückgezahlte Kredite können unter bestimmten Voraussetzungen bei näherer Betrachtung durchaus interessant sein! Die häufig genannte Möglichkeit einer Rückforderung über lange Zeiträume – teilweise ist von bis zu 30 Jahren die Rede – muss aber immer anhand des konkreten Vertrags und der Verjährungsregeln geprüft werden. Doch aufgepasst: Nicht jede Kreditgebühr ist automatisch rückforderbar!
Im Prinzip kann das jeder ganz leicht aus seinem Kreditvertrag herauslesen. In der Regel ist das eben 1 % bis 4 % von der Kreditsumme.
Können Sie uns anhand eines Beispiels erklären, wie viel Geld bei einem größeren Kredit zurückgefordert werden könnte?
Dr. Kaufmann: Zum Beispiel ging es um einen Kredit über 400.000 Euro. Die Kreditbearbeitungsgebühren haben 3 % betragen. D.h. es ging um 12.000,- Euro, die wir zurückverlangt haben und auch von der Bank erhalten haben. Und nicht nur die 12.000,- Euro, weil die Bank im Vorfeld nicht bereit war, das außergerichtlich zu erledigen, mussten wir eben das bei Gericht durchsetzen. Mit dem Ergebnis, dass zu den 12.000 Euro sind dann noch einmal 2.000,- Euro an Zinsen dazugekommen und einige Tausende Euro an Prozesskosten. Es geht um wirklich viele Tausende, die wir schon geprüft haben und es kristallisiert sich eine Durchschnittsbandbreite durchaus heraus, aber sie liegen wirklich zwischen 300,- Euro und 30.000,-. Euro. Jetzt haben wir einen Durschnitt bei 4.000 bis 5.000,- Euro pro Kreditvertrag.
Welche Arten von Krediten sind davon besonders häufig betroffen?
Dr. Kaufmann: Hier geht es darum, dass die Banken bei Kreditvergaben als Entgelt für die Kreditvergaben grundsätzlich Zinsen in Rechnung stellen und verrechnen, zu recht, aber darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Kostenstellen, Gebühren und Entgeldpositionen die z.B. lauten Kontoabschlussspesen, Kontoführungsprovisionen, Grundbuchseintragungsgebühren, Schätzkosten usw. Und darüber hinaus zusätzlich gibt es eine Position, die sich im Allgemeinen einmalige Kreditbearbeitungsgebühren nennt. Die wiederum in verschiedenen Wordings auftauchen. Die wird in Prozenten berechnet. Zumeist von 1 % bis 4 % von der Kreditsumme. Also hier geht es doch um mehrere Tausend Euro oft pro Kreditvertrag, die hier eben nach OGH Judikatur aktuellster als rechtswidrig angesehen werden und zurückgefordert werden können.
Gilt das auch für Kredite, die bereits vollständig zurückbezahlt wurden?
Dr. Kaufmann: Ja, das gilt für laufende als auch für getilgte Kredite, die schon längst zurückgezahlt wurden.
Wie weit zurück können solche Ansprüche grundsätzlich reichen? Was hat es mit den oft genannten 30 Jahren auf sich?
Dr. Kaufmann: Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Man kann sie (die rechtswidrigne Gebühren) bis zu 30 Jahre zurückfordern.
Woran erkenne ich als Laie, ob ich bei meinem Kredit überhaupt eine solche Gebühr bezahlt habe?
Dr. Kaufmann: Hier geht es darum, dass die Banken bei Kreditvergaben als Entgelt für die Kreditvergaben grundsätzlich Zinsen in Rechnung stellen und verrechnen, zu recht, aber darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Kostenstellen, Gebühren und Entgeldpositionen die z.B. lauten Kontoabschlussspesen, Kontoführungsprovisionen, Grundbuchseintragungsgebühren, Schätzkosten usw. Und darüber hinaus zusätzlich gibt es eine Position, die sich im Allgemeinen einmalige Kreditbearbeitungsgebühren nennt. Die wiederum in verschiedenen Wordings auftauchen. Die wird in Prozenten berechnet. Zumeist von 1 % bis 4 % von der Kreditsumme. Also hier geht es doch um mehrere Tausend Euro oft pro Kreditvertrag, die hier eben nach aktuellster OGH Judikatur als rechtswidrig angesehen werden und zurückgefordert werden können. Man kann auf bestimmte Wordings achten. Ob jetzt einmalige Kreditbearbeitungsgebühren im Kreditvertrag auftauchen oder prozentuell bemessene Gebühren. Man kann auch bei seinen ersten Kontoauszügen nachschauen. Aber in aller Regel kommt dann in den Kreditverträgen der Passus vor: Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsentgelt, Einmalkosten, Geldbeschaffungskosten, Eigenmittelbeschaffungskosten, Bereitstellungsprovisionen, da sind die Begrifflichkeiten recht kreativ.
Welche Unterlagen sollte ich zu Hause suchen und aufbewahren?
Dr. Kaufmann: Den Kreditvertrag gleich aus der Schulblade holen und ihn vielleicht auch durchlesen. Zeckmäßig ist es dem EKV, den Kreditvertrag zu übermitteln und am Besten gleich auf der Website über www.ekv-europe.com hochladen. Der EKV prüft das kostenlos durch seine Anwälte. Das Prüfungsergebnis wird bekannt gegeben. Dann weiß man auch, ob man einen Rückforderungsanspruch hat oder nicht! Danach braucht man nur noch zwei Dokumente ausfüllen. Danach werden die Kreditbearbeitungsgebühren für die Betroffenen im Namen des EKV, man muss nicht einmal selbst auftreten als Anspruchswerber oder Kläger bei Gericht! Sondern der EKV macht das dann für die Betroffenen geltend, wenn möglich gerne außergerichtlich, wenn die entsprechenden Vergleichsangebote passend und akzeptabel sind oder notfalls geben falls bei Gericht. Sie brauchen null Euro überweisen, null Kostenrisiko trage und sich eigentlich um nichts mehrt kümmern, Geduld haben und Vertrauen haben. Das Geld kommt über den EKV entweder früher bei außergerichtlichen Lösungen oder je nach Abführung eines Gerichtsverfahrens.
Wir benötigen an und für sich nur den Kreditvertrag oder Nebenurkunden, die zweckdienlich sind, die Kontoauszüge, die nachweisen, wann genau welche Gebühren abgebucht wurden. Im Prinzip reicht uns einmal der Kreditvertrag!
Der EKV bietet eine kostenlose Prüfung an – wie funktioniert das konkret?
Dr. Kaufmann: Wir prüfen den Vertrag eines Kreditnehmers oder einer Kreditnehmerin. Man braucht uns nur den Kreditvertrag als Foto oder PDF unter www.ekv-europe.com hochladen – ein einfaches Handyfoto genügt. Wir prüfen die Klauseln und geben konkret Bescheid, ob und in welcher Höhe eine Rückforderung möglich ist. Die Ersteinschätzung erfolgt innerhalb weniger Tage. Auch mehrere Kredite sind gleichzeitig prüfbar! Die Erstprüfung erfolgt in wenigen Tage kostenlos. Wir prüfen den Vertrag und sagen klar, ob und in welcher Höhe eine Rückforderung möglich ist. Der Kreditnehmer erhält eine konkrete Einschätzung. Die Beauftragung ist digital und bequem. Einfach Ausweis und Vollmacht online unterzeichnen. Wir prüfen auch die RSV-Deckung und koordinieren bei Bedarf einen Prozessfinanzierer. Die Durchsetzung ist persönlich und geht durch alle Instanzen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Bank und setzen den Anspruch konsequent durch. Der Kreditnehmer kann sich bequem zurücklehnen und warten.
Interview: Lukas Spenger
Fotocredits: Europäischer Konsumenten(schutz)verein



