Fairer Wettbewerb in der Beherbergung
- 16. Apr.
- 3 Min. Lesezeit

Die Zahl touristischer Zimmer- und Apartmentangebote, die in der Steiermark auf diversen Onlineplattformen zu finden sind, ist in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Nicht alle davon halten sich aber an die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die WKO erklärt.
Die Fachgruppe Hotellerie startet gemeinsam mit dem Erhebungsdienst der WKO Steiermark eine Schwerpunktaktion für fairen Wettbewerb. Konkret werden –Vermieter solcher Angebote systematisch auf die Einhaltung gewerberechtlicher Bestimmungen kontrolliert.
Allein für die Südsteiermark sind mittlerweile über 1.000 Unterkünfte auf Airbnb und rund 900 auf booking.com gelistet – nicht alle davon aber sind legal. „Wir bekommen von unseren Mitgliedern immer mehr Klagen, dass es auf den diversen Onlineplattformen einen stark wachsenden Wildwuchs an touristischen Angeboten gibt, die nicht die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen“, berichten Johann Spreitzhofer, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, und Alfred Grabner, Obmann der Fachgruppe Hotellerie. Fakt sei, dass immer mehr Privatzimmer als gewerbliche Angebote getarnt werden – Brandschutz- oder Sicherheitsauflagen werden hintergangen. „Ein klarer Verstoß gegen die Gewerbeordnung. Das Spektrum der betroffenen Anbieterinnen und Anbieter reicht von klassischen Airbnbs über Plattformen wie booking.com bis hin zu Ferienhäusern“, so Andreas Schlemmer, Leiter des Erhebungsdiensts der WKO Steiermark. „Entscheidend ist letztendlich die tatsächliche Leistung – nicht die Bezeichnung des Angebots“, ergänzt Bernd Pitteroff, Geschäftsführer der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie. Nur wer spezifische Kriterien erfüllt, darf ein Privatzimmer vermieten – etwa im eigenen Haushalt, mit höchstens zehn Gästebetten, ohne fremde Arbeitskräfte und ohne Zusatzangebote.

Um diese Entwicklung zu stoppen, wird der Erhebungsdienst in den kommenden Monaten verstärkt Kontrollen durchführen – beginnend in der Südsteiermark und schrittweise ausgedehnt auf alle übrigen Regionen der Steiermark. Aufklärung und Information stehen dabei im Fokus. Vielen Anbieterinnen und Anbietern ist nämlich nicht bewusst, dass sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen: „Es gibt überall Angebote, die als Privatzimmer gemeldet sind, aber diese Kriterien etwa auf Grund der Größe oder mangels gemeinsamen Haushalts von Vermieter und Gästen ganz und gar nicht erfüllen“, stellt Schlemmer fest. Ziel der Initiative ist es daher, für mehr Klarheit zu sorgen. Dennoch soll bei Bedarf auch durchgegriffen werden: „Wir setzen zwar primär auf Aufklärung, handeln aber durchaus konsequent bei Verstößen. Wer Ermahnungen ignoriert, wird ausnahmslos angezeigt“, so Spreitzhofer. Um für einen fairen Wettbewerb in der Beherbergung zu sorgen, folgt die Schwerpunktaktion einem klar strukturierten Drei-Stufen-Modell. Im Detail:
Erhebung: Im ersten Schritt der Initiative werden illegale Privatzimmervermietungen identifiziert. „Im Grunde werden über Internetdaten die Betriebe, die Zimmer anbieten, eruiert. Das wird dann mit den Daten des Erhebungsdienstes abgeglichen, um zu überprüfen, bei welchen es sich um ein Gewerbe handelt“, erläutert Schlemmer.
Information und Aufklärung: Der Erhebungsdienst kontaktiert daraufhin jene Anbieterinnen und Anbieter, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen. Diese werden sorgfältig über die rechtliche Lage und die Pflicht einer Gewerbeberechtigung aufgeklärt. Unsicherheiten werden aus dem Weg geschaffen.
Nachkontrolle und Konsequenzen: Nach der Aufklärungsphase wird überprüft, ob Betroffene tatsächlich ein Gewerbe angemeldet haben. Betriebe, die trotz Information und Ermahnungen keine Gewerbeberechtigung besorgen, werden ausnahmslos angezeigt. „Fairer Wettbewerb ist für uns nicht verhandelbar. Um Betriebe, Gäste und den gesamten Standort zu schützen, müssen die gleichen Spielregeln für alle Anbieterinnen und Anbieter gelten“, heben Grabner und Schlemmer hervor.
„Erst wenn alle Anbieter den klaren Regeln eines fairen Wettbewerbs folgen, können die touristische Qualität und die regionale Wertschöpfung des Wirtschaftsstandorts Steiermark nachhaltig gesichert werden. Darum starten wir nun auch diese Schwerpunktaktion.“
Johann Spreitzhofer, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und Alfred Grabner, Obmann Hotellerie



